Berufsrechtsschutz - auch im Rentenalter noch sinnvoll?
Der klassische Berufsrechtsschutz
Der Berufsrechtsschutz kann auch für Menschen jenseits der 60 noch wichtig sein, denn in unserer heutigen Zeit ist es keine Seltenheit mehr, dass man auch noch nach dem 60. Lebensjahr berufstätig ist. Durch stetige Anhebung des Rentenalters müssen immer mehr Senioren weiter arbeiten gehen. Wer in der heutigen Zeit überhaupt Arbeit hat, kann sich glücklich schätzen, umso wichtiger ist da eine Absicherung in Form einer Versicherung. Der Berufsrechtsschutz fordert Ihr Recht als Arbeitnehmer ein, wenn es einmal Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber gibt. Zwar kann der Berufsrechtsschutz den Arbeitsplatz nicht versichern und ihn damit für die Zukunft sichern, doch mit Hilfe der Berufsrechtsschutz Versicherung kann man das Risiko absichern, wenn man sich von seinem Vorgesetzten nicht richtig behandelt fühlt.
Im Normalfall ist es bei Rechtsstreitigkeiten so, dass derjenige, der den Prozess verliert, nicht nur seine eigenen Kosten, sondern auch die des Gegners übernehmen muss. Anders ist dies beim Arbeitsgericht geregelt. Hier gilt, egal wer Recht bekommt, jede Partei muss die entstandenen Kosten selber tragen, aus diesem Grund ist der Berufsrechtsschutz der wohl wichtigste Bereich bei der Versicherungssparte Rechtsschutzversicherung.
Der Berufsrechtsschutz trägt dann die Kosten, wenn es sich um eine gerichtliche Auseinandersetzung um Urlaubsansprüche, Kündigungen, Lohnzahlungen, Aushändigung von Arbeitszeugnissen oder die Betriebsrente handelt. Kommt es mit Hilfe eines Anwalt zu einer einvernehmlichen und daher außer gerichtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses, zahlt der Berufsrechtsschutz nicht. Daher ist es in solchen Fällen immer wichtig, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer schriftlich bescheinigt, dass er ihn aus betrieblichen Gründen gekündigt hätte, wenn es keine außer gerichtliche Einigung gegeben hätte. Durch diese schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers, ist der Berufsrechtsschutz - laut mehrerer Urteil von Landgerichten- dazu verpflichtet die entstandenen Kosten für den Anwalt zu übernehmen.
Der Berufsrechtsschutz für Rentner
Tritt man in den wohlverdienten Ruhestand ein, verändert sich einiges im Leben. Ein neuer Lebensabschnitt beginnt, an den man sich erst noch gewöhnen muss, denn es gibt einige Veränderungen, die man berücksichtigen muss. So verändert sich beispielsweise der Bedarf an Versicherungen, einige können ganz gekündigt werden, andere sollten umgestellt werden. Dies gilt auch für den Berufsrechtsschutz. Ist man nicht mehr berufstätig, muss man auch keine Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber befürchten.
Ein bedarfsorientierter Berufsrechtsschutz, der die Bedürfnisse von Rentnern berücksichtigt ist im Ruhestand angebracht, da man den vollen Leistungsumfang der Arbeitsrechtschutzversicherung nicht mehr benötigt. Für Senioren und Rentner gibt es daher bei immer mehr Versicherungen spezielle Tarife, bei denen die Leistungen an den Bedarf angepasst wurden, so entsteht auch eine Einsparmöglichkeit bei den Versicherungsbeiträgen. Die Berufsrechtschutzversicherung für Rentner und Senioren deckt dann nur noch Auseinandersetzungen ab, die mit der Sozial- oder Rentenversicherung entstehen können.
Da auch der Berufsrechtsschutz eine Familienversicherung ist, also auch Ehe- und Lebenspartner mitversichert sind, sollte man darauf achten, dass sich auch der Leistungsumfang für den Partner minimiert. Daher empfiehlt es sich den Berufsrechtsschutz erst dann zu verändern, wenn beide Partner nicht mehr berufstätig sind. Verringert sich nämlich der Leistungsumfang der Berufsrechtschutzversicherung, kann auch der Ehe-/Lebenspartner auf keine Leistungen der Arbeitsrechtschutzversicherung, in Bezug auf Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber, hoffen. Aus diesem Grund sollte die Abänderung der Berufsrechtschutzversicherung gut überlegt und nicht übereilt werden.