Privatrechtsschutz - keine Frage des Alters

Ein Privatrechtsschutz ist auch noch im Alter wichtig, denn es kann in jedem Lebensabschnitt zu Streitigkeiten und gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen.

Privatrechtsschutz ist eine freiwillige Sachversicherung, die keine Existenzrisiken abdeckt und somit von vielen als eher unwichtig eingestuft wird. Warum der Privatrechtsschutz dennoch eine sinnvolle Versicherung ist, soll im Folgenden erläutert werden.

Der Privatrechtsschutz kommt für anfallende Kosten bei rechtlichen Streitigkeiten im privaten Bereich auf. Man muss nicht erst einen Rechtsstreit geführt haben, um zu wissen, dass dieser hohe Kosten verursacht, denn eine gerichtliche Auseinandersetzung ist immer mit Anwalts- und Gerichtskosten verbunden. Damit man sich voll und ganz auf den Rechtsstreit konzentrieren kann, ist es wichtig, dass man sich keine Sorgen um die finanziellen Belastungen machen muss. Die Last nimmt einem der Privatrechtsschutz ab.

Allerdings kann man sich nie sicher sein, einen Prozess zu gewinnen, auch wenn man eigentlich im Recht ist, heißt das nicht auch automatisch, dass einem auch Recht zugesprochen wird. So besteht die Gefahr einen Gerichtsprozess zu verlieren oder auch nur zum Teil Recht zu bekommen. In so einer Situation muss man die gesamten Verfahrenskosten bzw. die Hälfte zahlen, hierzu gehören nicht nur die eigenen Kosten, sondern auch die des Gegners. Wer einen Privatrechtsschutz hat, muss sich um die Begleichung dieser Kosten jedoch keine Sorgen machen, denn wenn der Privatrechtsschutz erst einmal die Kostenübernahme zugesagt hat, kann man beruhigt sein, dass die anfallenden Kosten auch übernommen werden.

Doch wann genau übernimmt der Privatrechtsschutz die Kosten für einen Rechtsstreit?

Damit Zankhansel nicht wegen jeder Kleinigkeit vor Gericht ziehen, übernimmt der Privatrechtsschutz nicht immer die Kosten, denn auch eine Versicherung muss sich gegen Risiken und Verlustgeschäfte absichern. Bevor man einen Rechtsstreit beginnt, sollte man sich von seinem Privatrechtsschutz grünes Licht geben lassen, dies bedeutet, dass eine Deckungsübernahme der Kosten zugesagt werden muss. Der Privatrechtsschutz prüft zunächst, ob das Verfahren Aussicht auf Erfolg hat. Verspricht das angestrebte Verfahren mit großer Sicherheit keine Erfolgschancen, wird die Kostenübernahme verweigert.

Wenn der Privatrechtsschutz jedoch die Kostenübernahme versichert hat und der Prozess trotzdem verloren wird, trägt der Privatrechtsschutz natürlich die eigenen Kosten und auch die des Gegners. Gewinnt man den Rechtsstreit, entstehen dem eigenen Privatrechtsschutz keine Aufwendungen, da die gesamten Verhandlungskosten dem Prozessgegner übertragen werden.

Zu den Ausgaben, die getragen werden müssen, zählen Anwalts- und Gerichtskosten, Honorare für Sachverständige und auch Auslagen für Zeugen.

In den Bereich des Rechtsschutz privat fallen Angelegenheiten aus dem privaten Bereich, ausgeschlossen sind jedoch vorsätzliche Handlungen, Bauvorhaben, wie auch Rechtsstreitigkeiten im Bereich Scheidung und Erbrecht. Hier zahlen viele Privatrechtsschutz Versicherungen nur die erste Beratung.

Welche Leistungen der Rechtsschutz privat genau hat, kann je nach Anbieter variieren. Es gibt verschiedene Leistungspakete, die wiederum unterschiedliche Deckungssummen und Selbstbeteiligungen beinhalten. Auch die Versicherungsbeiträge unterscheiden sich teilweise enorm voneinander. Wer einen Privatrechtsschutz abschließen möchte, der sollte unbedingt mehrere Anbieter vergleichen, denn oft gibt es auch für geringere Versicherungsbeiträge gute und umfangreiche Leistungen. Spezielle Seniorentarife bieten hingegen nicht alle Versicherungen an, doch eine Nachfrage lohnt sich immer.

Zu dem versicherten Personenkreis gehört der Versicherungsnehmer selbst, der Ehegatte oder der Lebenspartner, der jedoch im Versicherungsvertrag eingetragen werden muss. Zudem sind auch minderjährige Kinder versichert, wie auch Kinder, die das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, nicht berufstätig und nicht verheiratet sind.

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Die meisten Versicherungen verlangen eine Wartezeit von drei Monaten, Streitigkeiten die vor oder in diesem Wartezeitraum entstehen, sind daher nicht versichert.

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