Rechtsschutzversicherung für Mieter

Zieht man als Mieter neu in eine Wohnung oder ein Haus, ist die Freude und Euphorie noch groß. Man hat die passende Immobilie gefunden, der Preis stimmt und das Verhältnis zum Vermieter ist auch gut. Am Anfang eines jeden Mietverhältnisses gibt es meist noch keine Probleme, die können erst mit der Zeit entstehen. Da das Spektrum der Gründe für eine Auseinandersetzung mit dem Vermieter groß ist, ist auch die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass es eines Tages zu einer Streitigkeit kommt.

Die Rechtsschutzversicherung für Mieter ist Teil der privaten Rechtsschutzversicherung und kann auch nur im Zusammenhang mit dem Privatrechtsschutz abgeschlossen werden. Übernommen werden Kosten für einen Anwalt, egal ob für eine Beratung oder als rechtlicher Beistand bei einem gerichtlichen Verfahren. Zudem sind auch die gesamten Gerichtskosten abgedeckt, dazu zählen auch die Kosten des Gegners, wenn man den Prozess verlieren sollte. Man kann die Rechtsschutzversicherung aber nicht nur bei Streitigkeiten mit dem Vermieter in Anspruch nehmen, sondern auch bei Auseinandersetzungen mit Nachbarn oder Behörden, so wie bei Mietung von gewerblichen Flächen. Solche Streitigkeiten kommen in Deutschland nicht selten vor, jedes Jahr werden an die 250.000 Prozesse geführt, die aus dem Bereich Immobilien stammen. Solche gerichtlichen Verfahren sind meist sehr kostenintensiv, da als Streitwert die Jahresmiete zu Grunde gelegt wird. Von dieser Summe werden prozentual die Gerichtskosten berechnet.

Für die Rechtsschutzversicherung für Mieter gilt auch, dass es eine Wartezeit von drei Monaten gibt und dass Streitigkeiten, die schon vor dieser oder in der Zeit der Wartefrist begonnen haben, grundsätzlich nicht versichert sind, die Kosten für Anwalt und Gericht werden daher nicht übernommen. Die Rechtsschutzversicherung bezieht sich ausschließlich auf die im Vertrag festgelegt Immobilie und kann auf keine andere Wohneinheit übertragen werden.

Auch hier besteht die Möglichkeit den Rechtsanwalt frei zu wählen, die Rechtsschutzversicherung kann zwar Anwälte empfehlen, jedoch muss man keinen der vorgeschlagenen Anwälte auch wirklich auswählen. Zudem bieten immer mehr Versicherungen eine telefonische Erstberatung an, die in einzelnen Fällen schon als Auskunft reicht und einen gerichtlichen Prozess verhindern kann.

Dieser Versicherungsschutz bietet sich für jeden an, egal ob man in einer kleinen oder großen Wohnung lebt und egal ob jung oder als ist. Wichtig ist nur, dass man auch hier Angebote vergleicht und die Leistungen der Rechtsschutzversicherung für Mieter genau prüft. Die Versicherungsbeiträge kann man durch eine höhere Selbstbeteiligung in Grenzen halten und so für einen niedrigen Beitrag einen umfangreichen und wichtigen Versicherungsschutz genießen.

Da sowohl die Kosten für Gericht und Anwälte stets steigen und auch so unbeständig und veränderbar sind, wie die Rechtssprechung selbst, ist die Beauftragung eines Anwalts unumgänglich. In welchen Fällen es zu einem Rechtsstreit kommen kann, die den Einsatz der Rechtsschutzversicherung nötig machen, zeigen folgende Beispiele:

Fall 1:

Heute ist es üblich bei Einzug in eine Wohnung oder ein Haus eine Kaution zu hinterlegen, diese beträgt meist 2-3 Kaltmieten. Mit dieser Summe sichert sich der Vermieter gegen Schäden oder Mietrückstände ab. Wird das Mietverhältnis beendet, hat der Mieter ein Recht auf die Rückzahlung der Kaution, allerdings nur in dem Fall, wenn es keine Beanstandungen etc. gibt, die die Beibehaltung der Kaution rechtfertigen würden. Herrscht bei der Rückzahlung der Kaution Uneinigkeit zwischen Mieter und Vermieter, kann es schnell zu einem Streit kommen, der sich zu einem Rechtsstreit entwickeln kann, hier kann man von seiner Rechtsschutzversicherung Gebrauch machen.

Fall 2:

Weist die gemietete Wohnung Mängel auf, wie beispielsweise Schimmel an den Wänden, steht zunächst der Vermieter in der Pflicht zu beweisen, dass diese Mängel vom Mieter hervorgerufen wurden und nicht aus Baumängeln herrühren. Auch hier kommt es oft zu Auseinandersetzungen, die nicht außer gerichtlich klären kann. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, kann einem Prozess in Ruhe entgegen blicken, denn außer der vereinbarten Selbstbeteiligung muss man keine weiteren Kosten für den Anwalt oder das Gericht befürchten.

Fall 3:

Der Vermieter hat das Recht dem Mieter aufgrund von Eigenbedarf zu kündigen. Muss man jedoch den Grund zur Kündigung anzweifeln -wenn man zum Beispiel vermutet, dass kein Eigenbedarf besteht, sondern die Wohnung nur gewinnbringender vermietet werden soll- hilft einem die Rechtsschutzversicherung dabei seine eigenen Interessen vor Gericht zu verteidigen. Ohne Rechtsschutzversicherung würde man die Kündigung eher hinnehmen, doch mit Hilfe der Rechtsschutzversicherung kann man sich verteidigen.

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